Das Landgericht Potsdam hat den Grundstücksabwicklern des Krampnitzer Kasernengeländes eine umfangreiche Schweigeerlaubnis erteilt.
Den Verantwortlichen der Brandenburgischen Bodengesellschaft (BBG) Frank Marczinek und Angela Podwitz wurde gestern ein umfassendes Recht zur Auskunftsverweigerung zugebilligt. Der Beschluss des Landgerichts Potsdam bedeutet, dass die Verantwortlichen der BBG weder dem Land Brandenburg noch dem Untersuchungsausschuss zu irgendeinem Verkaufsvorgang Angaben tätigen müssen, wenn sie dies nicht wollen.
Dies betrifft nicht nur den Verkaufsvorgang des Kasernengeländes Krampnitz, sondern auch den Verkaufsvorgang in Bad Saarow, Pieskower Chaussee, obwohl bisher noch gar keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam eingeleitet worden sind.
Das Landgericht nimmt an, dass auch in diesem Fall die Gefahr der Strafverfolgung konkret begründet ist, da der Verkaufsvorgang ähnlich abgelaufen ist, wie der Verkauf des Kasernengeländes Krampnitz. Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss Dierk Homeyer hierzu: „Diese Einschätzung bestärkt den Verdacht, dass beim Verkauf von Krampnitz sowie bei weiteren Verkaufsvorgängen wie etwa der Liegenschaft in Bad Saarow nicht nur Fehlleistungen des Geschäftsbesorgers des Landes Brandenburg, sondern sogar strafrechtliche Verfehlungen vorliegen könnten.“
Damit legt der Beschluss des Landgerichts Potsdam geradezu nahe, dass auch der Verkaufsvorgang Bad Saarow Pieskower Chaussee nunmehr von der Staatsanwaltschaft Potsdam einer eingehenden Überprüfung unterzogen wird. Die Verweigerung der Aussage durch die Verantwortlichen der BBG bedeutet letztlich, dass diese selbst nach Beratung durch ihre Rechtsanwälte von einem hohen Risiko der Strafverfolgung ausgegangen sind und deshalb die Auskunft verweigert haben.
Dass dieses Risiko der Strafverfolgung konkret besteht, bestätigt der Beschluss des Landgerichts Potsdam. Homeyer: „Die klaren Worte des Gerichts dürften bei der Staatsanwaltschaft Potsdam zu einer ebenso klaren Entscheidung für Vorermittlungen führen. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wäre zu prüfen, ob ausnahmsweise aus dem Untersuchungsausschuss heraus auf der Basis der vorliegenden Verfahrensakten eine Strafanzeige erstattet wird.“