Ab dem 1. Januar 2012 gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein Mindestlohn von acht EUR. Laut dem Wirtschaftsminister werden in der Landesverwaltung nicht alle Dienstleistungsverträge pünktlich zum Jahresanfang angepasst.
Ingo Senftleben, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt:
„Die letzte linke Landesregierung feiert die Einführung des Mindestlohns durch das neue Vergabegesetz als großen Erfolg. Sie hält aber die Mindestgrenze von acht EUR selber nicht ein. Auf unsere Anfrage kommt heraus, dass mindestens 50 Dienstleistungsverträge mit einem Volumen von über 900.000 EUR von der Landesverwaltung nicht pünktlich zum 1. Januar angepasst werden. Allein die Neuverhandlung der Verträge wird Mehrkosten in Höhe von 2,1 Millionen EUR für den Steuerzahler verursachen. Niemand weiß jedoch, wie teuer die Einführung des Vergabegesetzes tatsächlich für die Steuerzahler in Brandenburg sein wird.
Dierk Homeyer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagt:
„Der Brandenburger Wirtschaft muss aufgrund des Bürokratie-Ungeheuers, dem Vergabegesetz, zusätzliche Auflagen erfüllen. Langfristige Verträge müssen neu verhandelt werden, was auf beiden Seiten zu erheblichen Mehrkosten führt. 10 Millionen EUR werden schätzungsweise die Kommunen für die Einführung des Schnellschuss-Mindestlohns zahlen müssen.
Viele Unternehmer werden grundsätzlich von den Bürokratiehürden abgeschreckt, sich überhaupt für öffentliche Aufträge zu bewerben.
Die Kommunen müssen einen personellen und finanziellen Mehraufwand schultern, der sie weiter beeinträchtigt. Die Risiken sind dabei nicht kalkuliert."
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