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Flughafen BER: Momentaner Lärmschutz soll laut Infrastrukturministerium und Flughafengesellschaft nur bis 2015 gelten

Rainer Genilke: 7.000 Wohneinheiten können nach aktuellem Stand nicht geschützt werden

In der heutigen Sondersitzung des Verkehrsausschusses erklärten die Flughafengesellschaft und das Infrastrukturministerium, dass die installierten Lärmschutzmaßnahmen des BER ab 2015 nicht mehr den momentan geltenden Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses entsprechen.
Rainer Genilke, Verkehrsexperte der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt:
„Die letzte linke Landesregierung setzt sich nicht gegen die Flughafengesellschaft mit den von ihnen selbst aufgestellten  Lärmschutzzielen durch. Die Anwohner fragen sich zu Recht, was ein Planfeststellungsverfahren in diesem Land überhaupt noch wert ist, wenn die festgelegte 55-Dezibel-Lärmgrenze bis zu 1.079 Mal im Jahr überschritten werden darf. Laut Flughafengesellschaft wären bis zu 7.000 Wohneinheiten nach der Auslegung des Infrastrukturministeriums technisch nicht zu schützen und müssten entschädigt werden.
Ministerpräsident Platzeck muss unverzüglich in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender Stellung beziehen und unmissverständlich für Klarheit sorgen. Er muss die Hängepartie zwischen der Planfeststellungsbehörde und der Flughafengesellschaft mit seiner Richtlinienkompetenz beenden. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung sich hinter der Flughafengesellschaft versteckt. Die Umsetzung des Lärmschutzes ist nicht nur ein Problem der Flughafengesellschaft, sondern mittlerweile auch der Landesregierung. Der Lärmschutz muss unverzüglich umgesetzt und nicht ausgelegt oder gedeutet werden.  Klare, unmissverständliche und verlässliche Entscheidungen sind nötig.“