CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Für Sie im Landtag

Gesetzentwurf für Neuregelung des Strafvollzuges

Danny Eichelbaum: Schöneburgs Gesetzentwurf gefährdet innere Sicherheit in Brandenburg

Schöneburg unterstützt einen Gesetzentwurf für den Strafvollzug, wonach Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren Freigang erhalten sollen. Der Entwurf kommt von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von zehn Bundesländern, darunter Brandenburg. Dazu sagt der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum: „Der Gesetzentwurf ist ein Rückschritt und gefährdet die innere Sicherheit in Brandenburg." 
"Der Strafvollzug in Brandenburg wird damit zum Freizeitvollzug für Verbrecher. Die CDU-Fraktion lehnt den vorgesehenen Freigang für Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren kategorisch ab.
 
Der im März 2012 begangene fünfte Ausbruch eines Gefangenen in Brandenburg bei einem Freigang zeigt zudem, dass die Justiz in Brandenburg personell nicht in der Lage ist, Freigänge abzusichern.
Vollzugslockerungen dürfen nach Ansicht der Märkischen Union bei Schwerverbrechern frühestens nach zehn Jahren geprüft werden. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen in Brandenburg muss Maßstab für einen Gesetzentwurf zum Strafvollzug sein. Lockerungen während der Haft sind kein Selbstzweck. Regelvollzug in Brandenburg muss der geschlossene und nicht der offene Vollzug bleiben.“