Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, das novellierte Stasiunterlagengesetz konsequent zur Überprüfung der Landesbediensteten anzuwenden – über die kürzlich vorgestellten Kriterien der rot-roten Landesregierung hinaus. Heute hat die Fraktion einen entsprechenden Antrag ins brandenburgische Plenum zur Abstimmung eingebracht, der von Rot-Rot abgelehnt wurde.
Dazu sagt Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der Märkischen Union:
„Die letzte linke Landesregierung ist aufgefordert, das Bundesgesetz zur Stasiüberprüfung auch in Brandenburg konsequent anzuwenden. In den letzten beiden Jahren wurden in Brandenburg immer wieder neue Stasifälle vor allem durch die Medien in der Justiz, der Polizei und in der Landesverwaltung aufgedeckt, zuletzt u.a. im Landeskriminalamt Brandenburg und in Baaskes Sozialministerium. Diese Fälle zeigen, dass es dringend nötig ist, eine Überprüfung bei leitenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie auch bei Staatsanwälten und Richtern zu ermöglichen.
Die von Rot-Rot vorgestellte Regelung entspricht nicht dem Stasiunterlagengesetz, weil sie eine verdachtsunabhängige Prüfung ausschließt. Die Landesregierung muss sich fragen lassen, ob sie eine vollständige Überprüfung deshalb verweigert, weil sie ehemalige Stasi-IM in den Ministerien vermutet.
Die Weiterbeschäftigung von ehemaligen Mitarbeitern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Führungspositionen des Landesdienstes, in Polizei und Justiz untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des öffentlichen Dienstes. Rot-Rot kann sich jetzt nicht mehr wegducken, sondern muss handeln."