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NPD-Verbotsverfahren

Björn Lakenmacher: Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens unverzüglich prüfen

Zur heutigen Aktuellen Stunde im Landtag Brandenburg zu einem NPD-Verbotsverfahren haben die CDU- und die FDP-Fraktion einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht. Darin heißt es:
Deutschland ist ein demokratisch und wirtschaftlich stabiles Land, in dem jedem Bürger Rechtstaatlichkeit zu Teil wird."
 "Der Schutz und die Würde jedes einzelnen Menschen ist insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit zwei deutschen Diktaturen im letzten Jahrhundert ein unverrückbares Grundrecht. Die grausamen Verbrechen der beiden Diktaturen sind eine schwere geschichtliche Belastung und eine Mahnung für unser Handeln.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung bildet den unabänderlichen Kern unseres Gemeinwesens. Diesen gilt es mit allen rechtstaatlichen Mitteln zu verteidigen. Die Aktivitäten der NPD sind gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet. Dies zeigt sich sowohl im parlamentarischen Auftreten als auch im gesellschaftlichen Bereich. Es kann daher keine Zweifel daran geben, dass unsere demokratische Gesellschaft der Ideologie der NPD entschlossen entgegen treten muss.
Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bestehen jedoch erhebliche Risiken für ein erfolgreiches Verbotsverfahren. Ein erneutes Verfahren muss mit größter Sorgfalt vorbereitet sein. Dabei darf ein neues Verfahren nicht nur nicht an Formalien scheitern, sondern muss darüber hinaus die stark überwiegende Gewissheit eines Erfolges bieten.
Der Landtag Brandenburg möge deshalb beschließen:
1. Der Landtag Brandenburg begrüßt die gemeinsame Initiative der Bundesländer, die Antragstellung für ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubereiten.
2. Die Landesregierung wird gebeten, die Abgeordneten in geeigneter Weise über die Beweis- und Faktenlage zu informieren, die zu einem zulässigen und begründeten Verbotsverfahren der NPD führen können. Dabei ist insbesondere im Hinblick auf das Beweismaterial für eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD die fachliche Einschätzung der Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium des Innern mit einzubeziehen.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, Initiativen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz weiterhin zu unterstützen und den Landtag darüber zu informieren. Insbesondere gilt es, den Kindern und Jugendlichen in den Schulen die Unterschiede zwischen Demokratie und Diktatur stärker als bisher zu vermitteln. Dabei sind vor dem Hintergrund und den Erfahrungen mit den beiden deutschen Diktaturen die Errungenschaften einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu verdeutlichen.
 
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Björn Lakenmacher, sagt dazu: „Die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens soll unverzüglich geprüft werden. Unsere demokratische Gesellschaft muss der Ideologie der NPD entschlossen entgegen treten. Wichtig ist jedoch, das erneute Verfahren mit größter Sorgfalt vorzubereiten. Die Landesregierung wird deshalb auch gebeten, die Abgeordneten in geeigneter Weise über die Beweis- und Faktenlage zu informieren, die zu einem zulässigen und begründeten Verbotsverfahren der NPD führen können. Allein Informationen aus der öffentlichen Berichterstattung reichen dazu jedenfalls nicht aus.“
 
 
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