CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Für Sie im Landtag

Antrag zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes in Brandenburg

Dieter Dombrowski: Brandenburgische Landwirte stärken- Bodenmarkt vor außerlandwirtschaftlichen Investoren stärker schützen

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg wird nächste Woche einen Antrag ins brandenburgische Parlament einbringen, der zum Ziel hat, eine Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ einzurichten. Diese soll - zusammen mit den Berufsverbänden - die Eckpunkte für ein Brandenburgisches Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erarbeiten, um den zunehmenden Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren in Brandenburg zu begrenzen.
Dieter Dombrowski, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu: „Die Ackerflächen im Land Brandenburg ziehen immer öfter das Interesse von Kapitalanlegern und außerlandwirtschaftlichen Investoren auf sich. Aufgrund der hohen Pacht- und Kaufpreise für Flächen der Bodenverwertungs- und - verwaltungs GmbH (BVVG) sind ansässige Bauern immer seltener in der Lage, diese Flächen zur Sicherung ihres Betriebes selbst zu erwerben. Anstelle der heimischen Landwirte stehen dann Kapitalanleger und außerlandwirtschaftliche Investoren bereit, um diese Flächen zu übernehmen. Auch die Übernahme ganzer Agrarbetriebe durch Investorengruppen ist in einigen Regionen des Landes längst Realität. Auch wenn dies rechtlich möglich und marktwirtschaftlich nicht zu beanstanden ist, entstehen dadurch ungesunde Agrarstrukturen, die dem ländlichen Raum Einkommen und Wertschöpfung entziehen.
 
Die Landesregierung darf die Probleme nicht totschweigen, sondern muss sich stärker für die brandenburgischen Agrarbetriebe einsetzen, die sich im Eigentum von in der Region ansässigen Landwirten befinden. In der Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ sollen Eckpunkte für ein Landesgesetz zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke bzw. zum Abschluss von Landpachtverträgen zusammen mit den Berufsverbänden erarbeitet und die schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen geklärt werden. 
 
Das Land Brandenburg hat die Kompetenz, die rechtlichen Rahmenbedingungen im landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu gestalten, und wir sollten sie nutzen. Es braucht Regelungen, die die Übernahme wirtschaftlich angeschlagener Betriebe durch Kapitalanleger und außerlandwirtschaftliche Investoren erschweren. Unser Ziel sind festangestellte Beschäftigte in der Brandenburger Landwirtschaft und nicht anonyme Lohnunternehmen.“
 
 
Dateianhänge