Zur Forderung von Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack nach einem stärkeren Engagement des Bundes bei der Krankenhausfinanzierung, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Prof. Michael Schierack:
„Krankenhäuser werden auf dualem Weg durch die Krankenkassen und das jeweilige Bundesland finanziert."
"Es handelt sich bei der Krankenhausförderung folglich um eine originäre Landesaufgabe. Der Umstieg auf die Pauschalfinanzierung, der mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz im Jahr 2012 vollzogen wurde, ist möglich.
In der Diskussion zu dem Gesetz wurde vielfach darauf hingewiesen, dass die Finanzierung durch das Land auch weiterhin auskömmlich sein muss. Sowohl die Krankenkassen als auch die Landeskrankenhausgesellschaft kritisieren die rückläufige Förderung durch das Land. Während 1993 in Brandenburg noch mehr als 200 Millionen Euro für die Krankenhausförderung ausgegeben wurden, waren es 2012 nur noch circa 109 Millionen Euro. Offensichtlich gehören Krankenhäuser nicht zu den Prioritäten der rot-roten Landesregierung.
Vorschläge der CDU, beispielsweise in Notsituationen die Einzelförderung zusätzlich zu ermöglichen, wurden zurückgewiesen. Mit ihren Forderungen an den Bund will Ministerin Tack die Verantwortung verschieben. Der Bund hat die Krankenhäuser in den zurückliegenden Jahren aber mehrfach unterstützt.
Ich fordere die Landesregierung auf, die Krankenhausfinanzierung als eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge anzuerkennen und die benötigten Finanzmittel bereitzustellen.
Nach meinem Kenntnisstand hat sich die Bundesregierung heute über neue Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung verständigt. Das entbindet die Brandenburger Landesregierung nicht davon, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Immer nur auf den Bund zu zeigen, ist die falsche ‚TACKtik‘.“