Zur Anhörung von Sachverständigen im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (DS 17/13062) vom Montag sagt Monika Schulz-Höpfner, frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Das Ergebnis der Anhörung zeigt, dass der Gesetzentwurf mit der Möglichkeit der vertraulichen Geburt von vielen Sachverständigen als gangbarer Weg für Schwangere in einer realen oder vermeintlichen Notsituation angesehen wird."
"Politisch ist es ein Kompromiss, der breite Unterstützung findet.
Eine Schwangere hat nach diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit, ein Kind im Krankenhaus oder mithilfe einer Hebamme zur Welt zu bringen und in Obhut zugeben, ohne dass ihre Identität unmittelbar bekannt wird. Die Angaben zu ihrer Person werden in einem verschlossenen Umschlag verwahrt, bis das Kind 16 Jahre alt ist. Auch nach aktuell geltendem Adoptionsrecht hat ein Kind erst in diesem Alter den Anspruch zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind. Die vertrauliche Geburt kann die aktuelle Situation für Schwangere und Kinder weiter verbessern. Studien haben belegt, wie wichtig es vor allem für adoptierte Kinder ist, unabhängig von ihren eigenen Lebensumständen, später etwas über ihre leiblichen Eltern zu erfahren.
Die Meinung einiger Experten, dass es neben der vertraulichen Geburt auch weiterhin Babyklappen und die Möglichkeit der völlig anonymen Geburt geben soll, teile ich. Diese Angebote für Schwangere in Not sollten mindestens bis zur ohnehin im Gesetz vorgesehenen Evaluation nach drei Jahren beibehalten werden. Anschließend sollten alle Angebote für Schwangere in Not in einer gemeinsamen Betrachtung auf ihre Wirksamkeit hin bewertet und beurteilt werden.“