CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Einführung eines landesweiten Bibermanagements

Dieter Dombrowski: Praxistaugliche Regelungen zur Abwehr enormer wirtschaftlicher Schäden dringend notwendig

 Zur heutigen Anhörung zur Notwendigkeit eines landesweiten Bibermanagements im Umweltausschuss des Landtages Brandenburg sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski: 
„Die betroffenen Landnutzerverbände haben eindeutig dargelegt, dass ihnen durch den Biber mittlerweile ein enormer wirtschaftlicher Schaden entsteht."
 
"Zudem mach­ten die Ge­wäs­ser­un­ter­hal­tungs­ver­bän­de dar­auf auf­merk­sam, dass auch Dei­che durch den Biber in ihrer Si­cher­heit ge­fähr­det wer­den. Des­halb be­steht auch ein drin­gen­der Hand­lungs­be­darf, ein lan­des­weit ein­heit­li­ches Bi­ber­ma­nage­ment mit ver­bind­li­chen pra­xis­taug­li­chen Re­ge­lun­gen ein­zu­füh­ren.
 
Nach Ar­ti­kel 16 der eu­ro­päi­schen Fau­na-Flo­ra-Ha­bi­tat-Richt­li­nie sind Aus­nah­men vom stren­gen Schutz­sta­tus mög­lich, wenn der Fort­be­stand der streng ge­schütz­ten Art (güns­ti­ger Er­hal­tungs­zu­stand) da­durch nicht be­ein­träch­tigt wird. Die Lan­des­re­gie­rung ist des­halb auf­ge­for­dert, die­sen güns­ti­gen Er­hal­tungs­zu­stand des Bi­bers in Bran­den­burg genau zu de­fi­nie­ren. Zur Ver­hü­tung von Schä­den an den Kul­tu­ren sowie an Ge­wäs­sern sind nach dem EU- und Bun­des­recht auch Ein­grif­fe in den Bi­ber­be­stand, wie zum Bei­spiel der Fang oder die Tö­tung von Ein­zel­tie­ren, mög­lich. Neben wich­ti­gen Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men sowie Fra­gen der Fi­nan­zie­rung bzw. des fi­nan­zi­el­len Scha­dens­aus­gleichs muss ein Ma­nage­ment­plan genau sol­che Fest­le­gun­gen tref­fen. Ähn­lich wie beim Wolfs­ma­nage­ment brau­chen wir zu­künf­tig Bi­ber­ma­na­ger in den Land­krei­sen, die auch tat­säch­lich han­deln und ma­na­gen und sich der güns­ti­gen Er­hal­tungs­zu­stand der streng ge­schütz­te El­be-Bi­ber-Po­pu­la­ti­on nicht ver­schlech­tert.“