Zur heutigen Anhörung zur Notwendigkeit eines landesweiten Bibermanagements im Umweltausschuss des Landtages Brandenburg sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski:
„Die betroffenen Landnutzerverbände haben eindeutig dargelegt, dass ihnen durch den Biber mittlerweile ein enormer wirtschaftlicher Schaden entsteht."
"Zudem machten die Gewässerunterhaltungsverbände darauf aufmerksam, dass auch Deiche durch den Biber in ihrer Sicherheit gefährdet werden. Deshalb besteht auch ein dringender Handlungsbedarf, ein landesweit einheitliches Bibermanagement mit verbindlichen praxistauglichen Regelungen einzuführen.
Nach Artikel 16 der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind Ausnahmen vom strengen Schutzstatus möglich, wenn der Fortbestand der streng geschützten Art (günstiger Erhaltungszustand) dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, diesen günstigen Erhaltungszustand des Bibers in Brandenburg genau zu definieren. Zur Verhütung von Schäden an den Kulturen sowie an Gewässern sind nach dem EU- und Bundesrecht auch Eingriffe in den Biberbestand, wie zum Beispiel der Fang oder die Tötung von Einzeltieren, möglich. Neben wichtigen Präventionsmaßnahmen sowie Fragen der Finanzierung bzw. des finanziellen Schadensausgleichs muss ein Managementplan genau solche Festlegungen treffen. Ähnlich wie beim Wolfsmanagement brauchen wir zukünftig Bibermanager in den Landkreisen, die auch tatsächlich handeln und managen und sich der günstigen Erhaltungszustand der streng geschützte Elbe-Biber-Population nicht verschlechtert.“