Dieter Dombrowski: Eingriffe in den Biberbestand zur Verhütung wirtschaftlicher Schäden sind rechtlich möglich
Zum Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen sowie CDU und FDP zum künftigen Umgang mit dem Biber im Land Brandenburg sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski:
„Die bisherigen ‘Vollzugshinweise Biber’ des Umweltministeriums haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt. Die Biberpopulation hat sich in Brandenburg stark vermehrt. Das führt mittlerweile zu enormen Problemen beim Hochwasserschutz, in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie in der Gewässerunterhaltung."
"Der Vorschlag ist rechtlich korrekt und berücksichtigt die Anforderungen des durch EU-Recht streng geschützten Elbebibers. Nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) können Ausnahmen vom strengen Schutzstatus zugelassen werden, um erhebliche wirtschaftliche Schäden abzuwenden oder um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Voraussetzung ist ein günstiger Erhaltungszustand der Art, der sich nicht verschlechtern darf. Diese Bedingungen sind in Brandenburg gegeben. Eingriffe in den Biberbestand sind also möglich. Dabei spielt die Frage, ob der Biber eine nach dem Jagdrecht jagdbare Wildart ist, keine Rolle. Selbstverständlich muss der Kreis derjenigen genau definiert sein, die zu einem Eingriff berechtigt sind, um im konkreten Fall zu handeln.
Mit dem erarbeiteten Vorschlag wird die Landesregierung aufgefordert, eine landesweit geltende Biberverordnung zu erarbeiten. Auf ihrer Grundlage sollen zukünftig nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden können. Auch der Fang, das Nachstellen und auch die Tötung von Einzeltieren sollen – wenn notwendig – möglich sein. Flankierend sollen die Landkreise und kreisfreien Städte besonders gefährdete Gebiete (Gewässerabschnitte, Teichanlagen, Hochwasserschutzanlagen, etc.) festlegen, in denen solche Eingriffe auf Grundlage der Biberverordnung und ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Schadensabwehr zukünftig möglich sind. Schließlich sieht der Vorschlag auch vor, Fördermöglichkeiten für Präventionsmaßnahmen gegen den Biber in der neuen EU-Förderperiode zu schaffen und eine Regulierung von Schäden unter Beachtung des EU-Beihilferechts zu ermöglichen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre ein umfassender Bibermanagementplan, in dem sich die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen einordnen würden, die beste Lösung. Aber auch mit der geplanten Verordnung wird erstmals ein praxistaugliches und gesetzeskonformes Instrument geschaffen. Wir werden die Debatte weiterhin sachlich führen und die Wirkung der neuen Regelungen bewerten. Ziel dabei bleibt: adäquate Lösungen für die Probleme vor Ort zu finden, um die Konflikte zwischen Biber und Gewässerunterhaltungsverbänden, Kommunen, Landkreisen, Hochwasserschutzanlagen sowie Land-Forst- und Fischereiwirtschaft zu verringern.“