CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Erstmals praxistaugliche Regelung zum Bibermanagement

Dieter Dombrowski: Eingriffe in den Biberbestand zur Verhütung wirtschaftlicher Schäden sind rechtlich möglich

Dieter Dombrowski: Eingriffe in den Biberbestand zur Verhütung wirtschaftlicher Schäden sind rechtlich möglich
Zum Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen sowie CDU und FDP zum künftigen Umgang mit dem Biber im Land Brandenburg sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski:
„Die bisherigen ‘Vollzugshinweise Biber’ des Umweltministeriums haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt. Die Biberpopulation hat sich in Brandenburg stark vermehrt. Das führt mittlerweile zu enormen Problemen beim Hochwasserschutz, in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie in der Gewässerunterhaltung."
 
"Der Vor­schlag ist recht­lich kor­rekt und be­rück­sich­tigt die An­for­de­run­gen des durch EU-Recht streng ge­schütz­ten El­be­bi­bers. Nach der eu­ro­päi­schen Fau­na-Flo­ra-Ha­bi­tat-Richt­li­nie (FFH) kön­nen Aus­nah­men vom stren­gen Schutz­sta­tus zu­ge­las­sen wer­den, um er­heb­li­che wirt­schaft­li­che Schä­den ab­zu­wen­den oder um die öf­fent­li­che Si­cher­heit zu ge­währ­leis­ten. Vor­aus­set­zung ist ein güns­ti­ger Er­hal­tungs­zu­stand der Art, der sich nicht ver­schlech­tern darf. Diese Be­din­gun­gen sind in Bran­den­burg ge­ge­ben. Ein­grif­fe in den Bi­ber­be­stand sind also mög­lich. Dabei spielt die Frage, ob der Biber eine nach dem Jagd­recht jagd­ba­re Wild­art ist, keine Rolle. Selbst­ver­ständ­lich muss der Kreis der­je­ni­gen genau de­fi­niert sein, die zu einem Ein­griff be­rech­tigt sind, um im kon­kre­ten Fall zu han­deln.
 
Mit dem er­ar­bei­te­ten Vor­schlag wird die Lan­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, eine lan­des­weit gel­ten­de Bi­ber­ver­ord­nung zu er­ar­bei­ten. Auf ihrer Grund­la­ge sol­len zu­künf­tig nicht be­setz­te Bi­ber­bur­gen be­sei­tigt wer­den kön­nen. Auch der Fang, das Nach­stel­len und auch die Tö­tung von Ein­zel­tie­ren sol­len – wenn not­wen­dig – mög­lich sein. Flan­kie­rend sol­len die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te be­son­ders ge­fähr­de­te Ge­bie­te (Ge­wäs­ser­ab­schnit­te, Teich­an­la­gen, Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen, etc.) fest­le­gen, in denen sol­che Ein­grif­fe auf Grund­la­ge der Bi­ber­ver­ord­nung und ohne ar­ten­schutz­recht­li­che Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zur Scha­dens­ab­wehr zu­künf­tig mög­lich sind. Schlie­ß­lich sieht der Vor­schlag auch vor, För­der­mög­lich­kei­ten für Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men gegen den Biber in der neuen EU-För­der­pe­ri­ode zu schaf­fen und eine Re­gu­lie­rung von Schä­den unter Be­ach­tung des EU-Bei­hil­fe­rechts zu er­mög­li­chen.
 
Aus Sicht der CDU-Frak­ti­on wäre ein um­fas­sen­der Bi­ber­ma­nage­ment­plan, in dem sich die vor­ge­schla­ge­nen Ein­zel­maß­nah­men ein­ord­nen wür­den, die beste Lö­sung. Aber auch mit der ge­plan­ten Ver­ord­nung wird erst­mals ein pra­xis­taug­li­ches und ge­set­zes­kon­for­mes In­stru­ment ge­schaf­fen. Wir wer­den die De­bat­te wei­ter­hin sach­lich füh­ren und die Wir­kung der neuen Re­ge­lun­gen be­wer­ten. Ziel dabei bleibt: ad­äqua­te Lö­sun­gen für die Pro­ble­me vor Ort zu fin­den, um die Kon­flik­te zwi­schen Biber und Ge­wäs­ser­un­ter­hal­tungs­ver­bän­den, Kom­mu­nen, Land­krei­sen, Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen sowie Land-Forst- und Fi­sche­rei­wirt­schaft zu ver­rin­gern.“