CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Für Sie im Landtag

Strafen für Kinderpornographie verschärfen- Strafbarkeitslücken schließen!

Danny Eichelbaum: Kinderpornographie muss entschieden bekämpft werden

Zur heutigen Debatte im Landtag zum Antrag der CDU-Fraktion „Strafen für Kinderpornographie verschärfen – Strafbarkeitslücken unverzüglich schließen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum:
„Die CDU Fraktion verurteilt jegliche Form der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Für uns hat der Schutz der Kinder höchste Priorität. Sie bedürfen eines umfassenden Schutzes und unserer Unterstützung. Strafbarkeitslücken müssen geschlossen, der Strafrahmen erhöht und die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden müssen solchen Straftaten konsequent begegnen können.
 
Die Opfer sol­cher Hand­lun­gen lei­den ein Leben lang. Diese Taten hin­ter­las­sen see­li­sche und kör­per­li­che Schä­den, die die be­trof­fe­nen Kin­der und Ju­gend­li­chen über ihren gan­zen Le­bens­weg schmerz­lich be­glei­ten. Hier muss im be­son­de­ren Maße unser Grund­satz Op­fer­schutz vor Tä­ter­schutz gel­ten.
 
 
 
Bei Kin­der­por­no­gra­phie han­delt es sich um Straf­ta­ten ab­sto­ßen­der Art, die die Opfer in be­son­ders nach­hal­ti­ger Weise trau­ma­ti­sie­ren. Ziel muss es daher sein, Täter aus­nahms­los zur Ver­ant­wor­tung zu zie­hen und den Schutz von Kin­dern und Ju­gend­li­chen zu er­hö­hen. Dem wi­der­li­chen Mil­lio­nen­ge­schäft mit Kin­der­por­no­gra­fie muss end­lich ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wer­den. Der grau­sa­me Miss­brauch von Kin­dern vor lau­fen­der Ka­me­ra zwingt die Ge­sell­schaft zum Han­deln.
 
Aus­drück­lich dis­tan­ziert sich die CDU-Frak­ti­on zudem von Ver­su­chen – wie zu­letzt in der Eda­thy-Af­fä­re zu be­ob­ach­ten, den Han­del und Aus­tausch von Nackt­auf­nah­men zum Zweck der se­xu­el­len Be­frie­di­gung mit Ver­wei­sen auf künst­le­ri­sche Dar­stel­lun­gen zu ver­harm­lo­sen.“
 
Der ent­spre­chen­de An­trag ist bei­ge­fügt.
 
Da­tei­an­hän­ge