CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Anhörung zur Novelle des Wassergesetzes

Dieter Dombrowski: Verbandsübergreifender Dialog ist ein wichtiges Signal - Chance auf Konsens nicht verstreichen lassen

In der heutigen Anhörung im Umweltausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Brandenburgischen Wasserrechts betonte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski, dass der Landesgesetzgeber gut beraten ist, das Bemühen der Landnutzerverbände, des Städte- und Gemeindebundes und des Landeswasserverbandstages, sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen, anzunehmen. „Erstmals in der Geschichte des Landes Brandenburg sitzen alle an einem Tisch, um einen gemeinsamen Vorschlag zur Struktur und Organisation der Gewässerunterhaltung zu erarbeiten. Diese Chance sollten wir nicht verstreichen lassen und keine voreiligen Entscheidungen treffen“, so Dombrowski.
Im Wesentlichen geht es um die Mitgliedschaft von Flächeneigentümern in den Wasser- und Bodenverbänden, die Entlassung der Kommunen aus ihrer Zwangsmitgliedschaft in den Verbänden und um die Abkehr von einem einheitlichen Beitragsmaßstab hin zu einem differenzierten Modell, das die Art der Flächennutzung und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Aufwand der Gewässerunterhaltung in der Beitragsberechnung zukünftig stärker berücksichtigt.
 
„Die zahlreichen Klagen der Grundeigentümer gegen die Beitragsbescheide der Kommunen in der Vergangenheit sind ein klarer Beleg dafür, dass das Wasserrecht grundlegend novelliert werden muss. Wenn die Verbände jetzt noch Zeit brauchen, um sich auf einen gemeinsamen Regelungsvorschlag zu einigen, sollten sie diese Zeit auch bekommen“, plädierte Dombrowski. Um die gerichtlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahrzehnte in Fragen der Gewässerunterhaltung zukünftig zu verringern, unterstütze die CDU das Bemühen der Verbände. Der hier beschrittene Weg setzt auf Konsens im brandenburgischen Wasserrecht. „Anspruch und Ziel muss sein, dass am Ende ein praktikables und von vielen Seiten akzeptiertes Gesetz herauskommt, das die Gewässerunterhaltungsverbände stärkt und Reparaturen am Wassergesetz in jeder neuen Wahlperiode überflüssig macht“, so Dombrowski.