CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Staatswirtschaft darf private Betriebe nicht verdrängen

Homeyer: Wir brauchen einen fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Betrieben

Die öffentliche Hand kann nach Plänen der rot-roten Landesregierung vereinfacht Aufträge an eigene Unternehmen vergeben. Der Mittelstand wird außen vor gelassen und in der Existenz gefährdet. 
Der CDU-Wirtschaftsexperte Dierk Homeyer sagt dazu:
„Wir haben mit den mittelständischen Betrieben von der Lausitz bis zur Uckermark gesprochen. Sie befürchten, dass sie von kommunalen Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Diese öffentlichen Unternehmen verfügen über viele Privilegien, wie Steuererleichterungen oder bessere Bedingungen bei Versicherungen. Mit der geplanten Erweiterung wird der Vorsprung der kommunalen Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen noch größer. Die Leitlinien eines fairen und transparenten Wettbewerbs werden faktisch aufgehoben.
Wir setzen uns als CDU-Fraktion dafür ein, dass die privaten Unternehmen in den Städten und Dörfern nicht verdrängt werden: Wir fordern die Landesregierung auf, sich wieder an das Subsidiaritätsprinzip zu erinnern und nach dem Gebot Privat vor Staat zu handeln. Das Krankenhaus soll nicht auch noch den Kiosk in der Empfangshalle führen, das kann ein privater Inhaber besser.“
Zum Hintergrund
Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat in der heutigen Fraktionssitzung einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge“ (Ds 5/  3023) verabschiedet. Darin werden Hauptkritikpunkte der Brandenburger Wirtschaft aufgenommen:Privat vor Staat (Subsidiaritätsprinzip).
Öffentliche Unternehmen  sollen sich auf ihre Region beschränken (Örtlichkeitsprinzip).
Öffentliche Unternehmen sollen keine Nebentätigkeiten ausführen (Einschränkung Annextätigkeiten)
 
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