CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Novellierung des Wasserrechts blendet zentrale Punkte aus

Dombrowski: Wenig Licht und viel Schatten - DIE LINKE bricht erneut Wahlkampfversprechen

In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der letzten linken Landesregierung Deutschlands zur Änderung der wasserrechtlichen Vorschriften im Land Brandenburg zeigte sich, wie Gestaltungsspielräume im Sinne der Brandenburger nicht umgesetzt werden und sich Wahlversprechen der LINKEN plötzlich in Luft auflösen.
Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski:
„Die Anpassung des Brandenburgischen Wassergesetzes an das Bundesgesetz begrüßen wir ausdrücklich. Dadurch wird eine wichtige Klarheit hergestellt. Was aber auf der Strecke bleibt, ist die notwendige Finanzierung der Pflege von Landesgewässern. Das hat beispielsweise auch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz. Im Rahmen der Haushaltsdebatte forderten wir die Erhöhung der Mittel von neun auf elf Millionen EUR und damit die Planung der tatsächlichen in jedem Jahr anfallenden Kosten.Dies wurde von der letzten linken Landesregierung abgelehnt.
Die Chance, das Wasserrecht praxistauglicher zu gestalten, wurde verpasst.
Ein gleicher Beitrag zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ist eben nicht sozial und wird dem Verursacher- und Vorteilsprinzip keineswegs gerecht. Unser Vorschlag ist deshalb, die Beiträge so zu gestalten, dass derjenige, der einen unmittelbaren Vorteil aus der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung hat, diesen auch finanziell trägt. Ein undifferenzierter, einheitlicher Beitrag führt dazu, dass beispielsweise Eigentümer von Waldflächen im gleichen Maße wie Eigentümer versiegelter Flächen oder Landwirte an den Kosten der Gewässerunterhaltung herangezogen werden, obwohl sie aus der schadlosen Wasserabführung keinen Vorteil haben.
Auch müssen unserer Auffassung nach, die Grundstücksnutzer und -eigentümer direkte Mitglieder in den Wasser- und Bodenverbänden werden. Es ist absurd, dass diejenigen, die Beiträge zur Gewässerunterhaltung zahlen, nicht auch Mitglieder der Verbände sind und damit nicht über die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen selbst entscheiden können. Allgemein gilt, wer bestellt – bezahlt. In Brandenburg ist es leider andersherum: Diejenigen, die die Kosten der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung bezahlen, haben keinerlei Mitwirkungsrechte in den Verbänden.“
Noch einmal wurde deutlich, wie fahrlässig die Fraktion DIE LINKE mit ihren Wahlversprechen umgeht. Noch während der Landtagswahl 2009 unterstützte DIE LINKE die Forderung des Naturschutzbundes Brandenburg (NABU) und die jetzt von allen Oppositionsfraktionen eingebrachten Vorschläge hinsichtlich der direkten Mitgliedschaft der Flächeneigentümer in den Wasser- und Bodenverbänden sowie eines differenzierten, an der Flächennutzung orientierten Beitragsmaßstabs.
„DIE LINKE hintergeht in Regierungsverantwortung bewusst ihre Wähler. Die zuständige Fachministerin der LINKEN, Anita Tack, verharrt mit ihrer Position im Stillstand. Längst überfällige Neuerungen im brandenburgischen Wasserrecht werden damit von Rot-Rot ignoriert“, so Dombrowski abschließend.