Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Grundstücksräumung in Rangsdorf
Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Grundstücksräumung in Rangsdorf erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg Danny Eichelbaum:
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Teilerfolg für die betroffene Familie. Das ist begrüßenswert. Weitere für die Familie relevanten Rechtsfragen müssen nunmehr vom Oberlandesgericht Brandenburg geklärt werden. Unabhängig davon bleibt das Land Brandenburg aufgefordert, die Familie unbürokratisch zu unterstützen und sie gegebenenfalls im Rahmen der Amtshaftung finanziell zu entschädigen.“