Dr. Jan Redmann zum Scheitern der AfD-Fraktion vor dem Verfassungsgericht Brandenburg: Vertrauenswürdigkeit auf allerhöchster Stufe muss gewährleistet sein
Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion ist mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht wegen des Scheiterns der Kandidaten für eine Kontrollkommission für den Verfassungsschutz gescheitert. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Jan Redmann:
„Die parlamentarische Kontrollkommission ist eines der sensibelsten Gremien, die es im Land Brandenburg gibt. Die Mitglieder dieser Kommission müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Ansonsten wird die Arbeit des Verfassungsschutzes gefährdet und die Mitarbeiter werden einem, vielleicht sogar lebensgefährlichen, Risiko ausgesetzt – zum einen.
Zum anderen geht es aber auch darum, dass mit geheimdienstlichen Mitteln erlangte Informationen über Bürger nicht aus der parlamentarischen Kontrollkommission heraus den Weg in die Öffentlichkeit finden. Es ist also auch ein Schutz für Bürger, dass diese Kommission geheim tagt.
Die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten für die parlamentarische Kontrollkommission waren nicht über jeden Zweifel erhaben, was genau diese Zuverlässigkeit angeht. Sie konnten die Mehrheit der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht überzeugen und es ist gut, dass das Verfassungsgericht jetzt festgestellt hat, dass sich niemand in diesen Kommission einklagen kann – man muss schon selber die Gewähr dafür bieten, vertrauenswürdig zu sein auf der allerhöchsten Stufe, um in diesem Gremium Mitglied sein zu dürfen.“
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