23.02.2023, 09:00 Uhr

Mehr Transparenz bei der Ausweisung von Wildnisgebieten –
Wertschätzung für Kulturlandschaften wie den Spreewald erhalten

Die Brandenburger Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, zwei Prozent der Landesfläche entsprechend der Bund-Länder-Kriterien als Wildnisgebiete auszuweisen. Das Naturschutzkonzept „Wildnis“ sieht dabei vor, die entsprechenden Flächen vollständig einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. In einigen der diskutierten Regionen, insbesondere im Spreewald, herrscht große Skepsis gegenüber der Einrichtung von Wildnisgebieten in seit Jahrhunderten gewachsenen Kulturlandschaften.

Roswitha Schier, Abgeordnete aus Lübbenau/Spreewald, erklärt dazu: „Ich halte unseren Spreewald als Wildnisgebiet für nicht geeignet. Der Spreewald ist eine Kulturlandschaft, die seit Jahrhunderten im Einklang mit der Natur bewirtschaftet wird. Gerade deshalb ist er von der UNESCO geschützt. Die Schutzkategorie des Biosphärenreservats bezieht sich explizit auf Kulturlandschaften. Eine Kernzone mit natürlicher Entwicklung haben wir bereits.“
 
Frank Bommert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie tourismus- und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, betont: „In Brandenburg gibt es bereits in sehr großem Umfang geschützte Naturräume. Ich befürworte Naturschutz, aber die Natur muss erlebbar bleiben. Viele Menschen in der Region leben vom Tourismus, sie haben Kredite aufgenommen, neue Kähne angeschafft und Pensionen gebaut. Wenn noch mehr Bereiche des Spreewaldes nicht mehr befahren werden dürften, hätte das auch existenzielle wirtschaftliche Folgen.“
 
Julian Brüning, Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und Abgeordneter aus Spree-Neiße, fügt hinzu: „Wir fordern, Alternativen zur Ausweisung von Wildnisgebieten im Spreewald umfassend zu prüfen. Das Naturschutzkonzept ‚Wildnis‘ hat vor allem dort eine fachliche Berechtigung, wo die Landschaft nicht genutzt wird. Dafür bieten sich insbesondere ehemalige Truppenübungsplätze und Bergbaufolgeflächen an, über die Brandenburg in ausreichender Zahl verfügt. In Kulturlandschaften hingegen sollten wir auf integrativen Naturschutz setzen – das bedeutet, dass wir den Naturschutz im Rahmen der Nutzung berücksichtigen und umsetzen.“


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