Gerichtsurteil zum Verbot von rechtsextremem Netzwerk
Björn Lakenmacher: Vereinsverbot ist probates Mittel gegen organisierte Kriminalität und extremistische Vereinigungen
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte das Verbot des rechtsextremen Netzwerks „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“.
Björn Lakenmacher, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, sagt dazu:
„Wir begrüßen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Ein Vereinsverbot ist kein Allheilmittel aber ein probates Mittel gegen organisierte Kriminalität und extremistische Vereinigungen – egal welcher Ausprägung. Als wehrhafte Demokratie dürfen wir es nicht zulassen, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage gestellt wird.“
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