Sondersitzung Finanzausschuss am Montag
Sondersitzung Finanzausschuss notwendig: Landesregierung muss Maßnahmenplan zum Sondervermögen überarbeiten
Die Landesregierung war in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses nicht in der Lage in professioneller und belastbarer Weise aufzuzeigen, wie im Konkreten die drei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen der Bundesregierung in Brandenburg zum Einsatz gebracht werden sollen. Da auf dieser mangelhaften Grundlage eine weitere Beratung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Sondervermögen nicht rechtssicher erfolgen kann, wird am kommenden Montag auf Initiative der CDU-Fraktion eine Sondersitzung des Finanzausschusses durchgeführt. Die Landesregierung soll dadurch die Chance erhalten, bisher verabsäumte Vorbereitungen zu treffen, damit das Gesetz zur Umsetzung des Sondervermögens schnellstmöglich verabschiedet werden kann.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, sagte dazu:
„Das Sondervermögen der Bundesregierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger. Jeder zusätzliche Euro aus Steuermitteln muss unser Land sicherer, moderner und wirtschaftlich stärker machen. Die Koalition offenbarte in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses jedoch ein erschreckendes Maß an Desinteresse. Wer ohne klare Prioritäten, ohne belastbare Wirtschaftspläne und ohne erkennbare Zeitschiene agiert, verspielt Vertrauen und gefährdet das Ziel des Sondervermögens. Die Landesregierung muss jetzt vom Ankündigungsmodus in den Umsetzungsmodus kommen. Wir erwarten weniger Show, mehr Substanz, klare Projekte und klare Verantwortlichkeiten. Daran werden wir die Koalition in der Sondersitzung des Finanzausschusses messen.“
Hintergrund:
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ kommt der Landesrechnungshof Brandenburg zu folgenden Einschätzungen:
„Das ZuPaBbgG enthält in der Anlage 1 den Wirtschaftsplan des Sondervermögens für die Jahre 2025 und 2026. In diesem Wirtschaftsplan werden in der Titelgruppe 61 die Ausgaben für Maßnahmen der Kommunen und den Titelgruppen 62 ff. die Ausgaben für Maßnahmen in der Zuständigkeit der einzelnen Ressorts veranschlagt. Bei der Beschreibung der Maßnahmen wurden jedoch im Wesentlichen pauschale Oberbegriffe verwendet. Da die Maßnahmenbereiche nur schlagwortartig bezeichnet werden, bleiben sie unkonkret und unbestimmt. Bei vielen Maßnahmenbezeichnungen im Wirtschaftsplan ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um Sachinvestitionen handelt. Bei weiteren Maßnahmen erschließt sich nicht ohne Weiteres, dass sie überhaupt die im LuKIFG genannten Förderbereiche betreffen.“ (Seite 7)
„Da bei der Beschreibung der Maßnahmen im Wesentlichen pauschale Oberbegriffe verwendet wurden, dürfte dem Haushaltsgesetzgeber eine inhaltliche Befassung und Auseinandersetzung damit zumindest erschwert werden. Die Maßnahmenbereiche werden im Wesentlichen nur schlagwortartig bezeichnet. Die Diskussion und Entscheidung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt den Fachausschüssen und dem Landtag Vorbehalten. Jedenfalls muss eine inhaltliche Auseinandersetzung über Höhe und Verwendung der Mittel des Bundes in ausreichendem Maße stattfinden.“ (Seite 3)
Auch auf mehrfache Nachfrage konnte die Landesregierung die Maßnahmen nicht zufriedenstellend konkretisieren. Eine inhaltliche Auseinandersetzung über die Höhe und Verwendung der Mittel des Bundes hat somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht in ausreichendem Maße stattfinden können.