Brandenburg führt Landeskinderregelung in der juristischen Referendariatsausbildung ein
Derzeit erfolgt die Zuteilung der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg (Referendariat) vorrangig nach dem Ergebnis der ersten juristischen Prüfung, nach Härtefallgesichtspunkten sowie nach der Wartezeit. Mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften für die Juristenausbildung hat der Landtag heute eine Regelung auf den Weg gebracht, die Landeskindern die Wartezeit auf einen Referendariatsplatz verkürzt.
„Wir benötigen gut ausgebildete Juristen mit Heimatbindung“, findet unser rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum. „Brandenburg befindet sich auch in der Justiz im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern um die besten Köpfe. Wir wollen, dass junge Juristinnen und Juristen aus unserem Bundesland die Chance haben, sich in ihrer Heimat beruflich zu verwirklichen. Gut ausgebildete Absolventinnen und Absolventen sollen unserem Land nicht verloren gehen, nur weil sie wegen langer Wartezeiten auf ihr Referendariat in andere Bundesländer ausweichen. Die Einbindung der Landeskinder ist nicht nur aus sozialen Gründen geboten, sie dient vor allem auch der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs in der Justiz und Verwaltung. Selbstverständlich bleibt trotz der Regelung der Vorrang der Bestenauslese in Brandenburg erhalten,“ so Eichelbaum.
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