Gemeinsame Pressemitteilung zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichte
„Unser Ziel ist eine zukunftsfähige Justiz mit arbeitsfähigen Arbeitsgerichten. Alle Anzuhörenden haben den Reformbedarf in der Arbeitsgerichtsbarkeit bestätigt. Wir haben immer betont, dass die Bürgernähe ein Kernelement der Strukturreform sein muss, die Ausrichtung von Gerichtstagen an mehreren Standorten mit arbeitsrechtlichen Rechtsantragsstellen sind der richtige Ansatz für die Flächenrepräsentanz der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land. Aus diesem Grund werden wir als Koalition die vorgebrachten Argumente abwägen und etwaige Änderungen am Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Beratungsverfahren beraten und entscheiden.“
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Tina Fischer, dazu:
„Die Anhörung heute im Ausschuss hat viele gute Anregungen gebracht. Diese werden wir in Ruhe abwägen und in die Beratungen einbeziehen. Die Erreichbarkeit der Arbeitsgerichte ist eine entscheidende Frage. Wege verändern sich, für einige werden sie länger, für viele auch kürzer. Unser Anliegen bleibt es, das gesamte Land in den Blick zu nehmen, aber die veränderten Eingangszahlen nicht außer Acht zu lassen. Der Vorschlag zur Durchführung von Gerichtstagen an bestimmten Gerichtsstandorten im Land ist ein guter Ansatz, der aus meiner Sicht, Teil des Gesetzes werden sollte. Insgesamt gilt dabei frei nach Peter Struck: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es in das Parlament und seine Beratungen eingegangen ist. Ich freue mich auf die Beratungen, die heute sachlichen Input erfahren haben.“
Der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, dazu: