Danny Eichelbaum zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke
Bürgernähe ist bei der Reform das A und O. Diese wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf auch weiterhin gewährleistet. Denn: Schnelle Gerichtsverfahren und die Arbeitsfähigkeit der Gerichte sind nicht von der Anzahl der Standorte abhängig, sondern von einer guten Personalausstattung. Dafür werden wir auch in Zukunft sorgen. Wir wollen mit klugen Konzepten die vorhandenen Kapazitäten dort bündeln, wo sie gebraucht werden. Auch wenn es zukünftig weniger Gerichtsstandorte für die Arbeitsgerichtsbarkeit geben wird, soll es keine Stellenstreichungen aufgrund der Umstrukturierung geben. Vor allem in arbeitsrechtlichen Verfahren braucht es für die Verfahrensbeteiligten eine gute Anbindung und Erreichbarkeit von Gerichtsstandorten. Deshalb soll es Arbeitsgerichtstage in mehreren Städten des Landes geben. Dabei setzen wir insbesondere auf berlinferne Standorte und haben somit das ganze Land in den Blick.“