24.02.2020, 14:30 Uhr | Pressestelle CDU Fraktion im Landtag Brandenburg
Dr. Jan Redmann: „Wir lassen uns die Behandlung des Themas Rechtsterrorismus durch die AfD nicht verbieten.“ CDU–Fraktion wird eine einstwillige Anordnung gegen den Vizepräsidenten des Landtages, Andreas Galau (AfD), beantragen.
Die CDU-Fraktion hat für die Landtagssitzung am Donnerstag den Antrag gestellt, ihre aktuelle Stunde aufgrund der schrecklichen Ereignisse in Hanau zu ändern und über das Thema, „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ zu sprechen.
Gemäß § 60 Absatz 2 und Anlage3 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg ist zur Änderung eines Themas einer aktuellen Stunde seitens der Präsidentin mit dem 1. Vizepräsidenten Einvernehmen herzustellen. Vizepräsident Andreas Galau verweigerte hier seine Zustimmung, da er in dieser Thematik keinen landespolitischen Bezug sowie eine politische Instrumentalisierung sieht. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Jan Redmann, wird deshalb im Namen der CDU –Fraktion Brandenburg eine einstweilige Anordnung gegen den Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages, Andreas Galau, beim Landesverfassungsgericht beantragen.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Jan Redmann:
„Der Vizepräsident des Brandenburger Landtages ist zur politischen Neutralität verpflichtet und darf keine Parteipolitik betreiben. Dass Herr Galau die Ereignisse in Hanau für nicht einmal einer Parlamentsdebatte würdig hält, ist eine Herabwürdigung aller Menschen, deren Leben durch rechtsextremen Hass, Radikalisierung und menschenverachtenden Ideologien eingeschränkt wird. Mit seinem Verhalten fügt Herr Galau dem Amt des Vizepräsidenten Schaden zu.“
Dr. Redmann führt hierzu weiter aus: „Selbstverständlich ist Rechtsextremismus auch in Brandenburg ein Thema. Deshalb sehen wir den Landtag in der Pflicht, sich hier klar und unmissverständlich zu positionieren und über die Herausforderungen für Polizei und Verfassungsschutz zu sprechen. Die Debatte dazu werden wir uns von Herrn Galau nicht verbieten lassen.“
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