Brandenburgische Wolfsverordnung Dieter Dombrowski: Konflikte mit der Weidetierhaltung nicht gelöst
Dass Brandenburg als erstes Bundesland eine Wolfsverordnung hat, habe große Erwartungen bei den Weidetierhaltern geweckt, sagte Dieter Dombrowski, Sprecher für Umwelt der CDU-Fraktion. Jedoch werde die vorliegende Verordnung aufgrund eines stark anwachsenden Wolfsbestands und untauglicher bürokratischer Regelungen in der Praxis nicht bestehen.
„Wenn die Vergrämung oder der Abschuss problematischer Wölfe immer erst nach einer Entscheidung des Landesumweltamtes vorgenommen werden darf, wird die Wolfsverordnung die Konflikte zwischen den Weidetierhaltern und dem Wolf nicht lösen. Seit Jahren herrscht im Landesumweltamt hausgemachter Personalmangel und die Unsitte, Fachleute nur mit befristeten Verträgen einzustellen. Bei Problemwölfen müssen jedoch schnell Entscheidungen getroffen werden“, so Dombrowski.
Zwar sei man sich einig, dass die Arterhaltung nicht gefährdet werden dürfe. „Doch das darf nicht dazu führen, dass Weidetierhalter erst einmal abwarten müssen, dass ein und derselbe Wolf mehrfach Nutztiere reißt, bevor etwas unternommen wird. Wenn die Weidetierhalter die zumutbaren Schutzmaßnahmen für ihre Herden anwenden und ein Wolf diese überwindet, muss gehandelt werden. Nur das ermöglicht ein schnelles und effektives Handeln zum Schutz vor problematischen Wölfen. Alles andere führt zum Rückgang der ökologisch vorteilhaften Weidetierhaltung“, so Dombrowski.
Schutzjagden nach schwedischem Vorbild dürften als ultima ratio deshalb kein Tabu sein. Auf Basis aktueller Monitoringdaten und in Abstimmung mit den Naturschutz- und Jagdbehörden müsse eine praxistaugliche Wolfsverordnung eine Anzahl von Wölfen bestimmen, die pro Jahr im Zuge von Schutzjagden entnommen werden dürfen, forderte Dombrowski. „Die jetzt vorliegende Wolfsverordnung wird weder die Akzeptanz für den Wolf noch die Weidetierhaltung im Land Brandenburg stärken.“
Hintergrund
Die CDU-Fraktion hatte im Mai den Antrag „Weidetierhaltung mit Schutzjagden auf Problemwölfe sichern - Landesweit einheitliches Verfahren mit der Wolfsverordnung etablieren“ in den Landtag eingebracht, der einstimmig in den ALUL überwiesen wurde. Am 13.09.2017 führte der Fachausschuss eine öffentliche Anhörung durch, an der auch Vertreter schwedischer Regierungsstellen teilnahmen. Die CDU-Fraktion hat die abschließende Beratung ihres Antrages in der nächsten Sitzung des ALUL (17.01.2018) beantragt.
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