Ersatzfreiheitsstrafe in Brandenburg Danny Eichelbaum: Ersatzfreiheitsstrafe muss in Brandenburg erhalten bleiben
Justizminister Stefan Ludwig hat die Strafvollstreckungsbehörden angewiesen, die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen nicht mehr zu vollstrecken. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, bezeichnete Ludwigs Anweisung als Fortsetzung des täterfreundlichen Kurses seiner linken Amtsvorgänger.
„In der Justizministerkonferenz war Justizminister Ludwig noch mit seinem Vorschlag, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen, gescheitert. Jetzt versucht er diesen untauglichen Vorschlag in Brandenburg durch die Hintertür aufzuwärmen. Die Abschaffung bewährter rechtsstaatlicher Strafsanktionen soll dabei nur vom Personalmangel in den Justizvollzugsanstalten ablenken. SPD und Linke dürfen nicht leichtfertig den Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen in Brandenburg einschränken.“
Eine Verringerung der strafrechtlichen Ahndung sei den Bürgern angesichts steigender Kriminalitätszahlen nicht zu vermitteln, so Eichelbaum. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass es gar keinen Regelungsbedarf gebe. „Straftäter können auch nach der derzeitigen Rechtslage jederzeit beantragen, freie Arbeit zur Tilgung einer Geldstrafe zu leisten. Die Regelstrafe einer nicht gezahlten Geldstrafe muss aber die Ersatzfreiheitsstrafe bleiben. Anderenfalls verringert sich der Druck auf Straftäter, gerichtlich verhängte Geldstrafen zu bezahlen.“
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