Im Vorfeld der morgigen Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder fordert Verbraucherschutzministerin Tack die Einführung einer gesetzlichen Dispozinsobergrenze.
Dazu sagt Henryk Wichmann, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Wir sind uns einig, dass die Dispozinsen zu hoch sind und eine Last für viele Brandenburger darstellen."
"Ministerin Tacks Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Zinssatzes ist hierzu jedoch völlig ungeeignet und wäre ein starker Eingriff in die unternehmerische Produkt- und Preisbildung der Kreditinstitute. Die Politik kann letztlich nicht die Preise für die vielen unterschiedlichen Finanzprodukte der Banken diktieren.
Weder kann die Politik den Banken vorschreiben, wie hoch ihre Kontoführungsgebühren sein dürfen, noch können die Zinssätze, also Preise, für sämtliche andere Kreditarten oder gar Geldanlagen staatlich geregelt werden.
Preise und Zinsen entstehen in unserer Sozialen Marktwirtschaft durch Transparenz und Wettbewerb und nicht durch Staatsdiktat.
Hinzu kommt, dass niedrige Zinsen für den Dispokredit auch die Bereitschaft zur Überziehung des eigenen Kontos fördern könnten und damit das gefährliche Leben auf Pump noch weiter um sich greifen würde.
Ministerin Tacks Vorschlag ist also dazu geeignet, noch mehr Bürger in die schleichende Schuldenfalle zur Abdeckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zu locken.
Wer Geld für Investitionen oder Anschaffungen benötigt, braucht hierzu nicht seinen Dispokredit, sondern kann einen Darlehensvertrag mit Ratenzahlung und günstigem Zinssatz bei seiner Bank oder Sparkasse abschließen.“