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Zwangsfusion der BTU-Cottbus und FH Senftenberg

Michael Schierack: Keine Vorentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Zwangsfusionsgesetzes

Das Landesverfassungsgericht hat über die einstweilige Anordnung zur Verfassungsklage der BTU gegen das Fusionsgesetz der Lausitzer Hochschulen entschieden. Ziel der einstweiligen Anordnung war eine aufschiebende Wirkung des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. Juli. Der Anordnung wurde nicht statt gegeben.
Dazu sagt Prof. Dr. Michael Schierack, wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
 
„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes ist keine Vorentscheidung in der Hauptfrage, ob das Gesetz zur Zwangsfusion verfassungsgemäß ist. Diese Prüfung steht noch aus.
 
Wenn das Gesetz zur Zwangsfusion am 1. Juli in Kraft tritt, muss das selbstverständlich akzeptiert werden. Dennoch sollte allen Beteiligten gewahr sein, dass die Verfassungsklage der BTU sowie die Normenkontrollklage der CDU weiterhin laufen und eine Rückabwicklung der Zwangsfusion möglich sein muss. Dazu gehört auch, dass Besonnenheit vorherrscht und sich alle Beteiligten auch danach noch in die Augen sehen können.
 
Ich gehe weiterhin von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes aus.“