CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Hungerstreik im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt

Dieter Dombrowski: Rechtsstaat ist nicht erpressbar

Zu den sich im Hungerstreik befindlichen Flüchtlingen im Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) sagt Dieter Dombrowski, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Nach dem Grundgesetz haben verfolgte Menschen ein verfassungsrechtliches Recht auf Asylgewährung."
"Dies setzt aber nach den Regelungen des Grundgesetzes und internationaler Normen eine rechtsstaatliche Prüfung auf Asylgewährung voraus. Die Asylbewerber haben auch das Recht die Entscheidung der Ausländerbehörden durch Gerichte prüfen zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist das Recht auf Asylgewährung für Verfolgte unantastbar. Ein Missbrauch jedoch muss im Interesse wirklich Verfolgter ausgeschlossen werden.
Bei allem Verständnis für das Anliegen der in Hungerstreik getretenen Asylbewerber muss klargestellt werden, dass der Rechtsstaat in keiner Weise erpressbar ist. Bei den in Rede stehenden noch vier Personen, die in den Hungerstreik getreten sind, geht es auch nicht um eine sogenannte Abschiebung in die Heimatländer sondern um eine Überführung in das Erstaufnahmeland, in diesem Fall Polen, in dem das Asylverfahren weiter geführt werden wird.
Unabhängig von den aktuellen Fällen bleibt für das Land Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe, sich auf den wachsenden Asylbewerberstrom einzurichten und Schutzsuchenden ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, bis über ihren Antrag entschieden ist.“