Dr. Saskia Ludwig/Frank Bommert zur Anhebung der Wertgrenzen bei Vergaben
Ab dem 1.10.2020 werden in Brandenburg die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte angehoben. Bei Bauleistungen kann eine beschränkte Ausschreibung nun bei einem Auftragswert bis zu 1.000.000 Euro und eine freihändige Vergabe bei einem Auftragswert bis zu 100.000 Euro erfolgen. Bei Liefer- und Dienstleistung wird eine Verhandlungsvergabe oder eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Auftragshöhe von 100.000 Euro möglich. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig, und der mittelstandspolitische Sprecher, Frank Bommert, erklären hierzu:
„Die Anhebung der Vergabefreigrenzen ist ein gutes Zeichen für die Brandenburger Wirtschaft. Sie kommt sowohl den öffentlichen Auftraggebern als auch den privaten Betrieben zu Gute. Mit der deutlichen Anhebung werden in Zukunft bürokratische Ausschreibungen deutlich verringert. Mindestens genauso wichtig ist die Zeitersparnis für kleine und mittlere Unternehmen, die sich nun nicht mehr aufwendig auf Ausschreibungen für Aufträge unterhalb der Freigrenzen bewerben müssen.“
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