CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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CDU-Antrag zur Familienbildung

Monika Schulz-Höpfner: Familienbildung in Brandenburg stärken

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg fordert, die Familienbildung unter rechtlichen, fachlichen und finanziellen Aspekten zu konkretisieren, verbindlicher und zu einem qualifizierten Bestandteil der Jugendhilfeplanung zu machen. Dazu soll die Familienbildung nach Bundessozialgesetzgebung im brandenburgischen Landesgesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe verankert werden.
Das heißt in die Landesgesetzgebung aufgenommen werden. Dazu sagt Monika Schulz-Höpfner, familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion:
 
 „Familienbildung besteht aus Beratung, Begleitung und in der Vermittlung von Wissen und Erfahrungen für Familien – unter Nutzung der Stärken und der Aktivierung der Selbsthilfekräfte einer Familie und jedes Einzeln. Bei sich heute stark verändernden familiären Situationen gewinnt die Familienbildung immer mehr an Bedeutung. Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg versäumt es jedoch, dieser Bedeutung gerecht zu werden. Alle Bundesländer – außer Bayern, dem Saarland und eben Brandenburg – haben die Familienbildung bereits in ihren Kinder- und Jugendhilfegesetzen oder Weiterbildungsgesetzen festgeschrieben.
 
 Verantwortliche Erziehung stellt heute große Anforderungen an die Eltern. Angesichts immer komplexer werdender Lebenswelten bedeutet verantwortliches Erziehungsverhalten einen ständigen Lernprozess bei den Eltern. Sie sollen und wollen sich informieren und weiterbilden in Kernfragen der Erziehung, aber auch zu Themen wie Medienerziehung, Ernährung, Gesundheit oder Freizeitverhalten.
 
 Es reicht nicht, dass Rot-Rot auf einzelne Projekte verweist. Vielmehr fehlt die von Rot-Rot versprochene Gesamtkonzeption für Familienbildung in Brandenburg. In die präventive Familienbildung zu investieren, heißt in der nachgeordneten Kinder- und Jugendhilfe zu sparen.“
 
 Der Forderung des Antrags im Wortlaut (siehe Anhang):
 
 Die Landesregierung wird aufgefordert, die Familienbildung nach § 16 SGB VIII im Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe des Landes Brandenburg zu verankern.
 
 Die heutige Rede der Abgeordneten Monika Schulz-Höpfner können Sie hier sehen: https://youtu.be/sxCF6J3Zl2E

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