Zur heutigen Verabschiedung des neuen Kindertagesstättenanpassungsgesetzes sowie zum Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis90/Grünen „Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung verbessern“ sagt Gordon Hoffmann, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Wir möchten, dass jedes Kind in Brandenburg schon im frühen Alter gefördert wird. Dazu gehören die auskömmliche Finanzierung unserer Kitas, ein guter Betreuungsschlüssel und der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag.
Unter Rot-Rot liegt bei der Finanzierung unserer Kitas einiges im Argen – es ist fraglich, ob das neue Gesetz überhaupt verfassungskonform ist. Statt die bereit gestellten Mittel des Bundes für die Betriebskosten unserer Kitas vollumfänglich an die Kommunen weiterzugeben, behält das Land 80 Prozent ein – eigene Investitionsmittel vergibt das Land überhaupt nicht.
Im deutschlandweiten Vergleich hat Brandenburg zudem einen der schlechtesten Betreuungsschlüssel in der Kindertagesbetreuung. Eine Erzieherin betreut hier mehr als sechs Kinder – der Bundesdurchschnitt liegt bei einem Betreuer auf 4,5 Kinder. Wir fordern daher ein Konzept, das darlegt wie der Personalschlüssel auf Bundesdurchschnitt gebracht werden kann. Das Konzept dafür ist finanziell zu untersetzen.“
Hintergrund
Ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags Brandenburg im Auftrag der CDU-Fraktion weist explizit darauf hin, dass das Land für die gesamte Finanzierung der Kindertagesbetreuung den Kommunen ausgleichspflichtig ist und nicht nur für den Teil zur Verbesserung des Personalschlüssels, der jetzt mit diesem Gesetz geregelt wird. Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Gesetz sowie einen eigenen Antrag zur Chancengerechtigkeit für unsere Kinder eingebracht.