Im Landtag Brandenburg wurde heute der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 5/ 1 behandelt. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dazu ein Sondervotum verfasst.
Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss 5/1, Dierk Homeyer, sagt: „Der Untersuchungsausschuss hat aufgezeigt, dass ein Schaden für das Land Brandenburg entstanden ist.
In allen drei untersuchten Fällen – Grundstücksverkäufe der Brandenburgischen Bodengesellschaft mbH (BBG) in Krampnitz, Bad Saarow und am ehemaligen Flughafen Oranienburg – handelt es sich um Unterwertverkäufe zu Lasten des Landes Brandenburg. Angesichts der ca. 200 Grundstücksveräußerungen der BBG ist zu befürchten, dass es sich nur um die Spitze des Eisberges handelt.
Wir mussten ein massives Fehlverhalten und kollektives Versagen des Finanzministeriums feststellen. Hier wurde das undurchsichtige Geschäftsgebaren der BBG begünstigt und einen Schaden für das Land nicht verhindert. Die Kontrolle des Finanzministeriums erscheint absolut unzureichend. Es wäre beispielsweise dringend notwendig gewesen, dass ein Controller die Vertragsunterlagen gesichtet und bewertet hätte.
Für die Zukunft verlangen wir, dass das Ministerium der Finanzen bei jeglicher Geschäftsbesorgung durch private Dritte, insbesondere bei bedeutenden Vorgängen, konkret und aktiv die Geschäftsbesorger kontrollieren muss, um so Schaden vom Land Brandenburg abzuwenden.“
Zum Hintergrund
Der Untersuchungsausschuss widmet sich seit dem Jahr 2010 der Aufklärung von möglichen Versäumnissen und Fehlern bei Verkäufen landeseigener Grundstücke und landeseigener Unternehmen zum Schaden des Landes Brandenburg und der Aufklärung der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen hierfür (Untersuchungsausschuss zur BBG- und Immobilienaffäre).
Ein konkret quantifizierbarer Schaden ist nur deshalb vom Untersuchungsausschuss nicht festzustellen, weil dieser keine eigenen Sachverständigengutachten in Auftrag gab. Bei dem Veräußerungsvorgang Bad Saarow Pieskower Chaussee ist ein konkret zu beziffernder Schaden von über 200.000 Euro zu befürchten.
Das Sondervotum der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befindet sich im Anhang.
Dateianhänge