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Normenkontrollklage der CDU anlässlich der Zwangsfusion der Hochschulen in der Lausitz im Wesentlichen abgelehnt

Michael Schierack: Gerichtsentscheidung verpasst Hochschulautonomie einen Dämpfer

Das Landesverfassungsgericht hat die Normenkontrollklage der CDU-Fraktion zur Zwangsfusion der Lausitzer Hochschulen im Wesentlichen abgewiesen. „Es hat sich auf jeden Fall gelohnt, Klage einzureichen, denn jetzt haben wir endlich eine offizielle Entscheidung, welche Anhörungsrechte Hochschulen bei Strukturentscheidungen haben. So wissen wir jetzt immerhin, woran wir sind“, sagte Prof. Dr. Michael Schierack, Sprecher für Wissenschaft und Forschung in der CDU-Landtagsfraktion. 
Unsere Klage war eine Reaktion auf ein schlecht gemachtes Gesetz, betonte Schierack. „Wir haben nie in Frage gestellt, dass es Veränderungen in der Hochschullandschaft der Lausitz geben muss, aber wir wollten einen ergebnisoffenen Prozess, der alle Beteiligten ausreichend berücksichtigt. Die Entscheidung um die Fusion der Hochschulen Cottbus und Senftenberg war aber eine Entscheidung, die ohne einen echten Dialog mit den betroffenen Wissenschaftlern durchgedrückt wurde.  Bei der Landesregierung aus SPD und Linke scheinen ja generell die Entscheidungen vor dem Dialog festzustehen“, verwies Schierack mit einem Seitenhieb auf die Kreisgebietsreform. 
 
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur habe ein schlechtes Gesetz erarbeitet, das Probleme erzeugte, mit denen die BTU Cottbus-Senftenberg noch heute zu kämpfen habe, sagte Schierack. Gleichzeitig bekräftigte er den hohen Respekt, den er vor der Leistung der BTU habe. „Trotz mangelhafter Arbeit des Ministeriums ist die Hochschule auf einem guten Weg, auf dem wir sie weiterhin unterstützen werden“, so Schierack abschließend. 

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